Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen sogar Freiheitsstrafen. Ebenso treffen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Verdacht von strafbaren Handlungen Aufklärungs- bzw Redepflichten; in bestimmten Situationen können sie auch zu Mittätern ihrer Klienten werden.
Mehr dazu im Artikel in der aktuellen Oktober Ausgabe von SWK.
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