Internal Investigations bei (finanz)strafrechtlichen Verdachtsmomenten

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Christopher Schrank, Franz Ramsbacher

Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, sind die Organe von Kapitalgesellschaften bei Bekanntwerden von Strafrechtsverstößen oder sonstigen maßgeblichen Gesetzesverletzungen im Unternehmen verpflichtet, diese zu untersuchen und aufzuarbeiten.

Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen sogar Freiheitsstrafen. Ebenso treffen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Verdacht von strafbaren Handlungen Aufklärungs- bzw Redepflichten; in bestimmten Situationen können sie auch zu Mittätern ihrer Klienten werden.

Mehr dazu im Artikel in der aktuellen Oktober Ausgabe von SWK.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)
Franz Ramsbacher
Associate / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen
Franz ist seit 2022 Teil unseres Teams.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2021)