Österreichische Banken verrechnen ihren Kreditkunden bei Abschluss eines Kreditvertrags in der Regel ein Kreditbearbeitungsentgelt in Höhe von 0,5 bis vier Prozent der Kreditsumme. Damit soll der Aufwand abgegolten werden, der beim Bearbeiten des Kreditantrags anfällt, etwa für die Bonitätsprüfung und das Erstellen der erforderlichen Unterlagen. Viele Verbraucherschützer sehen darin ein unzulässiges “Körberlgeld”. Sie argumentieren, dass der Aufwand der Bank bereits durch die Kreditzinsen abgegolten wird. Weiters wird bemängelt, dass das Kreditbearbeitungsentgelt nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht oder auch dass dieses im Kreditvertrag nicht transparent genug ausgewiesen ist. Die daraus folgenden Verfahren, die in zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) mündeten, führten zu teils widersprüchlichen Ergebnissen.
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