Sie ist, im wahrsten Sinne des Wortes, in aller Munde: “Dubai Schokolade”. Eine besondere Schokolade aus Pistaziencreme und Engelshaar hat einen regelrechten Hype ausgelöst. Influencer:innen bewerben sie als Geschmackserlebnis, Konsument:innen wollen sie probieren und Händler möchten sie (teuer) vertreiben. Doch juristisch birgt der Erfolg einige Stolpersteine – vor allem durch markenrechtliche Fragen.
Darf man Schokolade als “Dubai Schokolade” bezeichnen, auch wenn sie nicht aus Dubai stammt? Welche rechtlichen Grenzen gibt es für den heimischen Markt? Die Antworten darauf finden Sie hier.
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