Dürfen bei Hausdurchsuchungen Büros & Wohnungen fotografiert werden?

Article • Compliance & Interne Untersuchungen von Christopher Schrank

Fotografieren Kriminalbeamte im Rahmen einer Hausdurchsuchung Räume oder Gegenstände, kann dies in verschiedene Grundrechte des Betroffenen eingreifen.

Im Rahmen von Hausdurchsuchungen können Privat- und Geschäftsräume durchsucht werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich dort ein Verdächtiger verbirgt oder Gegenstände oder Spuren befinden, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind. Häufig fotografieren Kriminalbeamte und Steuerfahnder die zu durchsuchenden Räume, wobei die Fotos dann regelmäßig auch im Akt einsehbar sind. Ein solches Vorgehen ist vom Wortlaut der üblichen Duchsuchungsanordnungen nicht gedeckt. Es stellt sich daher die Frage, ob das Fotografieren bei Hausdurchsuchungen zulässig ist.

Den ganzen Artikel  finden Sie in der ZWF/Mai 2024/Nr. 3 oder hier.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)