EU-Taxonomie bleibt wie sie ist

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

1. Das Gericht der Europäischen Union (“EuG“) hat am 10.9.2025 die Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Atomkraft und fossilem Gas in die Taxonomie-Verordnung der EU abgewiesen (Rs T-625/22). Damit bleibt die Einstufung bestimmter Tätigkeiten in diesen Bereichen als “nachhaltig” vorerst aufrecht.

2. Zum Hintergrund: Die Taxonomie-Verordnung der EU dient als Klassifizierungssystem, um Investitionsströme in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Österreich hat die Delegierte Verordnung der EU (2022/1214) angefochten, mit der die Kommission Kriterien für die Aufnahme von Kernenergie und Gas festgelegt hatte.

3. Das EuG begründet seine Entscheidung damit, dass Kernenergie und fossiles Gas einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten können. Insbesondere sind die Annahmen zulässig, dass Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und derzeit keine ausreichenden CO2-armen Alternativen verfügbar sind, um den Energiebedarf verlässlich zu decken. Die Risiken schwerer Unfälle und der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle sieht das Gericht als hinreichend berücksichtigt an.

4. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Republik Österreich kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

5. Für die Finanzbranche bedeutet die Entscheidung, dass Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke – sofern sie die festgelegten Kriterien erfüllen, etwa modernste Technologien einsetzen oder Kohlekraft ersetzen – weiterhin als “grün” eingestuft werden können.

 

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut nationale und internationale Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten (sowie gegenüber der FMA) sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist Datenschutzbeauftragter ua bei einem Biotechunternehmen, einem internationalen Sportverband sowie einer internationalen E-Geld-Emittentin.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)