Transparenz bei Kreditgebühren

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

Der Gerichtshof der Europäischen Union (“EuGH“) hat mit Urteil vom 5.6.2025 (C-280/24, Malicník) weitere Fragen zur Wirksamkeit von Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen beantwortet. Anlass war ein Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Gerichts, das die Vereinbarkeit nationaler Rechtsprechung mit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (“Klausel-Rl“) betraf.

Kernaussagen des EuGH

Der Gerichtshof stellt klar, dass die bloße Bezeichnung einer Gebühr als “Bearbeitungsgebühr” sowie die Angabe ihres Betrags nicht genügen, um das in der Klausel-Rl geforderte Transparenzgebot zu erfüllen. Verbraucher müssen nachvollziehen können, welche konkrete Leistung der Kreditgeber für die verlangte Gebühr erbringt und welche wirtschaftlichen Folgen damit verbunden sind. Der EuGH weist damit die Auffassung zurück, wonach sich der Leistungsinhalt aus der Überschrift der Gebühr ableiten lässt. Eine nationale Rechtsprechung, die Transparenz bereits mit der reinen Benennung und Betragsangabe für erfüllt hält, ist unionsrechtswidrig.

Zugleich betont der Gerichtshof, dass die Beurteilung der Missbräuchlichkeit darauf abstellt, ob die Gebühr den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen oder notwendigen Aufwendungen des Kreditgebers entspricht. Der Kreditgeber darf seine allgemeinen Geschäftskosten nicht schrankenlos auf den Verbraucher überwälzen. Zulässig bleibt die Abgeltung von Leistungen, die unmittelbar mit dem Abschluss des konkreten Kreditvertrags verbunden sind – allerdings nur, wenn diese klar erkennbar und verhältnismäßig sind.

Fazit

Das Urteil verdeutlicht einmal mehr: Transparenz ist kein formales Etikett, sondern verlangt nachvollziehbare Angaben zum Inhalt und den wirtschaftlichen Auswirkungen von Gebühren. Banken sollten ihre Vertragsgestaltung entsprechend überprüfen – andernfalls droht die Unwirksamkeit solcher Klauseln.

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut nationale und internationale Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten (sowie gegenüber der FMA) sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist Datenschutzbeauftragter ua bei einem Biotechunternehmen, einem internationalen Sportverband sowie einer internationalen E-Geld-Emittentin.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)