EuGH setzt neue Regeln für Rabattschlachten

Article • Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory

Rabattaktionen gehören zu den wichtigsten Marketinginstrumenten, um Kaufanreize zu schaffen und Kund:innen zu gewinnen. Studien zeigen, dass Verbraucher:innen besonders auf Preisnachlässe reagieren und ihre Kaufentscheidungen vielfach davon beeinflusst sind.

Hier setzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wegweisenden Urteil (Az. C-330/23) an und schränkt die Möglichkeitenvon Unternehmen ein, rechtskonform mit sogenannten Streichpreisen zu werben. Der Referenzpreis, der bei Rabattaktionen als Streichpreis angezeigt wird, muss nun den niedrigsten Preis widerspiegeln, der innerhalb der letzten dreißig Tage für das beworbene Produkt galt.

Den ganzen Beitrag finden Sie in der Ausgabe des Horizont vom 01.11.2024 oder hier.