EuGH zur Bereitstellungsprovision in einem Hypothekarkreditvertrag

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) war eine Bereitstellungsprovision in einem Hypothekarkreditvertrag und die Vereinbarkeit der spanischen Judikatur mit dem Europarecht.

Das spanische Recht sieht eine eigene gesetzliche Regelung zur Verrechnung von Bereitstellungsprovisionen vor. Ein spanisches erstinstanzliches Gericht erachtet die Judikatur des spanischen Höchstgerichts zu Bereitstellungsprovisionen für unionsrechtswidrig, vor allem im Hinblick auf die EU-Richtlinie 93/13.

Der EuGH entschied am 30.4.2025, C-699/23 (Caja Rural de Navarra), zunächst, dass eine derartige Vertragsklausel auch dann transparent sein kann, wenn die erbrachten Leistungen nicht einzeln und genau angegeben werden, sowie kein Stundensatz oder detaillierte Rechnungen vorgelegt werden.

Ebenso widerspricht es nicht der Richtlinie 93/13, wenn der Preis von Dienstleistungen, die unter eine Klausel über die Bereitstellungsprovision fallen, als Prozentsatz des Darlehensbetrages angegeben ist, sofern der Kreditnehmer verstehen kann, welche Leistungen damit abgegolten werden und welche wirtschaftlichen Folgen daraus resultieren.

Der Unternehmer hat die ihm erwachsenden Kosten außerdem nicht im Einzelnen aufzulisten. Soll eine solche Klausel Gegenstand einer Missbrauchskontrolle sein, so kann diese Kontrolle auch durch einen Vergleich mit den vergangenen durchschnittlichen marktüblichen Kosten erfolgen.

 

Wien, 27.05.2025

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)