EZB öffnet ihre Zahlungssysteme für neue Akteure

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

  1. Die Europäische Zentralbank (“EZB“) gewährt Zahlungs- und E-Geld-Instituten erstmals den einheitlichen Zugang zu den von Zentralbanken betriebenen Zahlungssystemen. Bisher war der direkte Zugang zu diesen Infrastrukturen auf Banken und bestimmte beaufsichtigte Institute beschränkt. Der von der EZB am 27.1.2025 angenommene Beschluss EZB/2025/2 ändert diese Zugangspolitik grundlegend.

 

  1. Der Beschluss erlaubt es zugelassenen Instituten aus dem Nichtbankensektor Zentralbankkonten zu eröffnen und direkt an den vom Eurosystem betriebenen Zahlungssystemen teilzunehmen. Darunter fällt auch TARGET, das Echtzeit-Überweisungen großer Beträge zwischen Finanzinstituten in der Eurozone ermöglicht. Sofern die Institute sämtliche von der EZB festgelegten Voraussetzungen erfüllen, sind die Zentralbanken verpflichtet, den Antrag auf Zugang zu ihren Zahlungssystemen zu genehmigen. Zu den erforderlichen Sicherheits- und Transparenzanforderungen zählen unter anderem das Implementieren einer sicheren IT-Struktur und technischer Sicherheitskontrollen sowie das Zurverfügungstellen sämtlicher erforderlicher Informationen.

 

  1. Die neu zugänglichen Zentralbankkonten sind ausschließlich für Zahlungs- und nicht für Sicherungszwecke vorgesehen. Daher sollen die Zentralbanken prinzipiell auch keine Sicherungskonten anbieten. Darüber hinaus dürfen Institute aus dem Nichtbankensektor auf diesen Konten nur Gelder halten, die zum Erfüllen von Abrechnungspflichten erforderlich sind. Der Kontostand darf daher niemals den Betrag überschreiten, der für diese Zwecke benötigt wird. Überschreitungen der festgelegten Guthabenhöchstgrenzen werden mit Sanktionen von 0,03 Prozent der Überziehungssumme sowie täglichen Strafzahlungen von EUR 1.000,– geahndet. Schwere Verstöße können zum gänzlichen Ausschluss des Instituts aus dem System führen.

 

  1. Mit dem Beschluss, der ab dem 9.4.2025 gilt, möchte die EZB auf die zunehmend bedeutende Rolle von Nicht-Banken-Zahlungsdienstleistern im Massenzahlungsverkehr und digitalen Finanzwesen reagieren. Der direkte Zugang zu den Zahlungssystemen soll es diesen Dienstleistern ermöglichen, ihre Zahlungsverkehrsdienste effizienter und kostengünstiger anzubieten. Das soll laut der EZB die Abhängigkeit von Zwischenbanken verringern, Transaktionskosten senken und den Wettbewerb stärken.

 

Wien, 27.05.2025

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)