Grenzüberschreitende Transaktionen haben eine große praktische Bedeutung. Der EU-Gesetzgeber erkennt das durch die Mobilitäts-RL an. Diese vereinheitlicht die Regeln für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen (zur Neugründung) und novelliert jene zur Verschmelzung. Die richtlinienrechtlichen Vorgaben wurden in Österreich durch das EU-UmgrG umgesetzt, welches das EU-VerschG für die grenzüberschreitende Verschmelzung ablöst.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Haftung von Organmitgliedern gegenüber Gesellschaftsgläubigern bei grenzüberschreitenden Umgründungen nach dem EU-UmgrG.
Sie finden den Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und hier.
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