Hohe Hürden für “klimaneutrale” Werbung

Article • Prozessführung von Nina Sterzl

Mit seinem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Adidas hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein weiteres Bekenntnis zu strengerer Regulierung von Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung ausgesandt.

Nach der vielbeachteten Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Katjes im Juni 2024 qualifiziert damit ein weiteres deutsches Gericht pauschale Werbung mit dem Begriff “klimaneutral” als irreführend und unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Adidas hat die Unterlassungsverpflichtung jedoch bereits erfüllt.

Den gesamten Artikel finden sie in der Print-Ausgabe von der Standard vom 8. April 2025 oder hier.

Das Team
Nina Sterzl
Attorney at Law / Gaming & Entertainment, Prozessführung
Nina berät Unternehmen und Entscheidungsträger:innen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie Gaming & Entertainment. Ihr Schwerpunkt liegt in der Führung komplexer Zivilverfahren (vordinglich im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Persönlichkeitsrechte, Gaming und in liegenschaftsbezogenen Auseinandersetzungen). Sie unterstützt Unternehmen auch bei der Umsetzung von neuen Werbekonzepten, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeitswerbung.

Universität Salzburg, rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iuris 2012)