Hohe Hürden für “klimaneutrale” Werbung

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Mit seinem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Adidas hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein weiteres Bekenntnis zu strengerer Regulierung von Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung ausgesandt.

Nach der vielbeachteten Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Katjes im Juni 2024 qualifiziert damit ein weiteres deutsches Gericht pauschale Werbung mit dem Begriff “klimaneutral” als irreführend und unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Adidas hat die Unterlassungsverpflichtung jedoch bereits erfüllt.

Den gesamten Artikel finden sie in der Print-Ausgabe von der Standard vom 8. April 2025 oder hier.