Internal Investigations: Arbeitsrechtliche Aspekte von Amnestievereinbarungen

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Klaus Winhofer

In den vergangenen Jahren hat sich die Ermittlung von Verstößen gegen straf- oder kartellrechtliche Bestimmungen durch Unternehmen bzw ihre Mitarbeiter immer mehr von einer hoheitlichen zu einer privaten Tätigkeit entwickelt.

Im Rahmen solcher internen Untersuchungen sind Unternehmen oft auf die Mitwirkung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Diese sind aber erfahrungsgemäß (vorwiegend aus Angst vor zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen) häufig nicht bereit, ohne weitere Zusagen des Unternehmens umfassend auszusagen. Durch Amnestievereinbarungen soll ein Anreiz geschaffen werden, indem Mitarbeiter von arbeits- oder zivilrechtlichen Konsequenzen aus den untersuchten Sachverhalten freigestellt werden. In diesem Artikel werden verschiedene Risiken und Chancen im Hinblick auf die mit Amnestievereinbarungen üblicherweise verbundenen Zusagen behandelt, nämlich insbesondere der Verzicht auf arbeitsrechtliche Maßnahmen.

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Das Team
Klaus Winhofer
Attorney at Law / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Immobilienrecht
Klaus berät und vertritt Mandant:innen im Rahmen von internen Untersuchungen und Wirtschaftsstrafverfahren sowie an deren Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten. Insbesondere hilft er Manager:innen dabei, Geschäftsentscheidungen gesellschaftsrechtlich korrekt zu treffen, sodass strafrechtliche Vorwürfe gar nicht erst entstehen. Außerdem unterstützt er Unternehmen dabei, auf sämtliche Verstöße arbeitsrechtlich angemessen zu reagieren.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der immobilienrechtlichen Beratung. Dabei steht er sowohl Start-ups als auch etablierten Konzernen als Ansprechpartner zur Seite – von der Gestaltung von Mietverträgen bis hin zur Begleitung komplexer Immobilientransaktionen.


Universität Wien, Internationale Betriebswirtschaft (MSc 2018)
Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2017)