Internal Investigations: Wie Untersuchungsergebnisse vor der Staatsanwaltschaft schützen?

Article • Compliance & Interne Untersuchungen von Christopher Schrank, Constantin Lehner

Bei internen Untersuchungen werden Informationen aufgearbeitet, die auch für die Strafverfolgungsbehörden interessant sein können. Im Unternehmen sind diese Unterlagen aber nicht vor den Ermittler:innen geschützt. Durch das Beiziehen von Berufsgeheimnisträger:innen kann eine Immunisierung erreicht werden.

Ziel einer internen Untersuchung ist die Aufklärung eines verdachtsbegründenden Sachverhalts. Gibt es noch keine Anzeige, können die Ergebnisse der Untersuchung dazu genutzt werden, eine Schadenswiedergutmachung in die Wege zu leiten und dadurch in vielen Fällen eine komplette Straffreiheit zu erlangen (“tätige Reue”). Läuft bereits ein Ermittlungsverfahren, kann der Bericht dazu genutzt werden, mit den Behörden zu kooperieren (zB Kronzeugenregelung, Division). Freilich wird in einem solchen Fall vorweg genau abzuwägen sein, ob die Herausgabe des Berichts – der ja belastend sein oder Hinweise auf weitere rechtswidrige Handlungen enthalten kann – für das Unternehmen vorteilhaft ist.

Den ganzen Beitrag finden sie in Heft 4/2024 der Compliance Praxis oder hier.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)
Constantin Lehner
Next Generation / Wirtschaftsstrafrecht