Kartellrecht: Die Macht der Brau Union – Wäre eine Zerschlagung des Bierriesen rechtlich möglich?

Article • Prozessführung von Nina Sterzl

Das Unternehmen der Heineken-Gruppe hat in Österreich einen Marktanteil jenseits der 50 Prozent. Die Wettbewerbsbehörde will eine Strafe verhängen – wären weitere Maßnahmen möglich?

Wer blind ins Bierregal eines österreichischen Supermarkts greift, hält mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Produkt der Brau Union in Händen. Gösser, Schwechater, Zipfer, Wieselburger, Puntigamer, Kaiser, Schlossgold – all diese Marken gehören dem Branchenriesen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten einen Marktanteil von deutlich über 50 Prozent erarbeitet hat. Sein größter Konkurrent, Stiegl, kommt gerade einmal auf etwas mehr als zehn Prozent.

Dass das für den freien Wettbewerb eines Marktes nicht unbedingt förderlich ist, versteht sich von selbst. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt schon länger gegen die Brau Union und hat kürzlich eine Geldbuße und Auflagen gegen den Konzern beim Kartellgericht beantragt. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll Druck auf Getränkelieferanten gemacht haben, abseits von Bier auch Wein, Alkoholfreies und Spirituosen ausschließlich von ihr zu beziehen. Die Brau Union bestreitet das.

Doch unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht: Am Grundproblem der enormen Marktmacht wird es kaum etwas ändern. Hätte man den Ausbau des Marktanteils also schon früher bremsen müssen? Und könnte man das Unternehmen, das zum niederländischen Heineken-Konzern gehört, theoretisch auch nachträglich noch zerschlagen?

Die Brau Union wurde nicht plötzlich, sondern schrittweise zum österreichischen Platzhirsch. Das Unternehmen entstand 1998 durch den Zusammenschluss der Österreichischen Brau AG und der Steirerbrau. Im Jahr 2003 erfolgte dann die Übernahme durch Heineken, die von der EU-Kommission als zulässig erachtet wurde. Grundsätzlich können Fusionen ab einer bestimmten Größe von der Behörde überprüft und gegebenenfalls untersagt werden. “Die an europäische Standards angepasste Fusionskontrolle, wie wir sie heute kennen, gibt es aber erst seit 2006”, sagt Nina Sterzl, Anwältin für Kartellrecht bei BRANDL TALOS.

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Das Team
Nina Sterzl
Attorney at Law / Gaming & Entertainment, Prozessführung
Nina berät Unternehmen und Entscheidungsträger:innen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie Gaming & Entertainment. Ihr Schwerpunkt liegt in der Führung komplexer Zivilverfahren (vordinglich im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Persönlichkeitsrechte, Gaming und in liegenschaftsbezogenen Auseinandersetzungen). Sie unterstützt Unternehmen auch bei der Umsetzung von neuen Werbekonzepten, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeitswerbung.

Universität Salzburg, rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iuris 2012)