Kündigung von Mietverträgen auf Basis von Change-of-Control-Klauseln

Article • Immobilienrecht von Klaus Winhofer, Maximilian Groblschegg

"Change of Control"-Klauseln sind in Mietverträgen über Geschäftsimmobilien inzwischen zum Standard geworden. Sie sehen vor, dass der Vermieter bei Änderungen in den Kontroll- bzw Beteiligungsverhältnissen der Mietergesellschaft ein Kündigungsrecht oder zumindest ein Recht zur Anhebung des Mietzinses hat.

Bislang ist offen, inwieweit solche Klauseln im Spannungsverhältnis mit den Bestimmungen des MRG wirksam vereinbart werden können. Vor dem Hintergrund des Fehlens von Lit und Rsp bietet der folgende Beitrag einen Überblick über Change-of-Control-Klauseln (im Folgenden kurz “CoC-Klauseln”) sowie einen ersten Problemaufriss.

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Das Team
Klaus Winhofer
Attorney at Law / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Immobilienrecht
Klaus berät und vertritt Mandant:innen im Rahmen von internen Untersuchungen und Wirtschaftsstrafverfahren sowie an deren Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten. Insbesondere hilft er Manager:innen dabei, Geschäftsentscheidungen gesellschaftsrechtlich korrekt zu treffen, sodass strafrechtliche Vorwürfe gar nicht erst entstehen. Außerdem unterstützt er Unternehmen dabei, auf sämtliche Verstöße arbeitsrechtlich angemessen zu reagieren.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der immobilienrechtlichen Beratung. Dabei steht er sowohl Start-ups als auch etablierten Konzernen als Ansprechpartner zur Seite – von der Gestaltung von Mietverträgen bis hin zur Begleitung komplexer Immobilientransaktionen.


Universität Wien, Internationale Betriebswirtschaft (MSc 2018)
Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2017)
Maximilian Groblschegg
Associate / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen
Maximilian ist seit 2023 Teil unseres Teams.

Wirtschaftsuniversität Wien (LL.M. 2023)