Mit der Richtlinie EU 2023/2225 wird das europäische Verbraucherkreditrecht neu aufgestellt, weshalb ab dem 20.11.2026 ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 in Österreich gelten soll. Der zugehörige Ministerialentwurf (79/ME) befindet sich derzeit im parlamentarischen Begutachtungsverfahren, welches mit 20.3.2026 endet. Für Österreich und Deutschland bedeutet das mehr Verbraucherschutz, aber auch mehr Pflichten und Haftungsrisiken für Kreditgeber und für viele neue Anbieter, die bisher außerhalb des klassischen Kreditregimes standen.
Erweiterung des Anwendungsbereiches
Ein Kernpunkt ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Künftig sollen auch Konstellationen erfasst sein, die bisher nicht erfasst waren, etwa kleine Kreditbeträge, kurzfristige Modelle oder zinsfreie Gestaltungen. Dazu zählt insbesondere der Bereich Buy Now, Pay Later (“BNPL“) und vergleichbare Zahlungsaufschübe, soweit sie funktional Kredite sind. Praktisch bedeutet das, dass Anbieter, die sich bislang als reine Zahlungsdienst- oder Checkout-Lösung verstanden haben, sich auch auf verbraucherkreditrechtliche Anforderungen einstellen müssen.
Folgen im Verbraucherkreditschutz
Die Richtlinie verlangt eine deutlich strengere, tatsächlich wirksame Kreditwürdigkeitsprüfung mit dem klaren Ziel, Überschuldung zu vermeiden. Das trifft besonders digitale und automatisierte Prozesse. Entscheidungen müssen nachvollziehbarer werden und die Datennutzung steht stärker unter Leitplanken. Parallel werden Werbung und vorvertragliche Informationen strenger, damit Kosten, Risiken und Kernbedingungen schnell und verständlich sind. Für Anbieter heißt das bis Ende 2026 vor allem, dass belastbare Kreditprüfung, saubere Dokumentation und konsistente Informationsbausteine gefordert werden, wobei BNPL-Anbieter typischerweise am meisten umbauen müssen.
Fazit
Ab dem 20.11.2026 wird Verbraucherkreditrecht in der EU spürbar breiter und strenger, insbesondere für Kleinkredite, zinsfreie Modelle und BNPL. Wer solche Produkte anbietet, muss Kreditwürdigkeitsprüfung, Produktkommunikation und Vertragsprozesse frühzeitig so aufstellen, dass sie den neuen Standards standhalten.
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