Neues Sanktionengesetz und Maßnahmen gegen Geldwäsche

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

  1. Ein kürzlich verabschiedetes Gesetzespaket soll künftig die Umgehung von Sanktionen verhindern und die Bekämpfung von Geldwäsche verstärken. Wesentliches Ziel der neuen Regelungen ist die Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (“FATF”) sowie der EU-Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

  1. Kernstück des Gesetzespakets ist das neue Sanktionengesetz 2024, das die Umsetzung von Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und den Informationsfluss verbessern soll. So sieht das Gesetz etwa eine beschleunigte innerstaatliche Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen sowie die Möglichkeit vor, Vorschläge zur Aufnahme von Personen oder Einrichtungen auf Sanktionslisten an die UNO oder die EU zu richten. Zudem sieht das Gesetz eine Änderung der Behördenzuständigkeit vor. So soll ab 2026 die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein und damit die Österreichische Nationalbank (OeNB) ablösen. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung der erfassten Unternehmen (zB Kryptowertedienstleister und Wertpapierfirmen) sowie der behördlichen Befugnisse.

 

  1. Weitere Änderungen sieht das Gesetzespakt im Rahmen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (“FM-GwG-Anpassungsgesetz”) vor, wobei auch hier das Ziel in der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung bzw Umsetzung der FATF-Bestimmungen liegt. Insbesondere wurden dabei die Transparenzanforderungen an Treuhandschaftsverhältnisse ausgeweitet und die Verpflichtung von Zahlungsdienstleister, auch bei Kryptowertetransfers Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger zu übermitteln, aufgenommen.

 

  1. Die wohl einschneidendste Änderung sieht das FM-GwG-Anpassungsgesetz jedoch im Zusammenhang mit der Verjährung von Verwaltungsübertretungen vor. Entgegen den allgemeinen Bestimmungen wurde die Verfolgungsverjährung bei Verstößen gegen das FM-GwG von einem auf sechs Jahre erhöht, die Strafbarkeitsverjährung beträgt nunmehr sogar acht Jahre. Abzuwarten bleibt, wie sich diese Änderung auf die Verfahrensdauer auswirken wird, da die Behörden in Zukunft noch weniger dem Druck einer drohenden Verjährung ausgesetzt sind. Die Aufarbeitung bzw Verteidigung von Vorwürfen wird das jedenfalls erheblich erschweren – in Zukunft wird es noch mehr unumgänglich sein, Entscheidungen im Zusammenhang mit Gelwäsche gründlich zu dokumentieren. Ob eine derart lange Verjährungsfrist noch verfassungskonform sein kann, wird die Zukunft zeigen.
Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)