OGH 27.8.2024, 6 Ob 142/23k: Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern für Verluste der Bank?

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Christian Lenz

Der Oberste Gerichtshof ("OGH") hatte sich mit Schadenersatzklagen einer österreichischen Bank gegen deren ehemalige Aufsichtsratsmitglieder zu beschäftigen. Die Bank machte die Aufsichtsrä-te für umfangreiche Verluste aus der Zeit der Finanzkrise 2007/2008 verantwortlich. Sie warf ihnen vor, zu spät oder gar nicht in riskante Geschäfte und spezielle "Bilanz-Strukturen" eingegriffen und dadurch ihre Pflichten verletzt zu haben.

Das Erstgericht entschied zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder. In dem Zeitpunkt, in dem die Beklagten erstmals Informationen über die Situation der Klägerin erhielten, sei ein Gegensteuern banktechnisch nicht mehr möglich gewesen, um den Schaden abzuwenden. Es sei keine Pflichtverletzung seitens der Aufsichtsratsmitglieder erkennbar. Das Berufungsgericht änderte das Urteil ab und gab der klagenden Bank teilweise recht.

Die beklagten Aufsichtsräte brachten das Verfahren vor den OGH. Das Höchstgericht wies das Klagebegehren schließlich rechtskräftig ab. Er begründet dies damit, dass Aufsichtsratsmitglieder der Geschäftsführung nicht vorstehen, sondern die Geschäftsführung zu überwachen haben. Der OGH zitiert eine Lehrmeinung, die davon spricht, dass der Aufsichtsrat kein “Supergeschäftsführungsorgan” sei. Der Aufsichtsrat dürfe grundsätzlich auf die Informationen des Vorstands und die Prüfberichte vertrauen und müsse keine eigenständigen Nachforschungen anstellen, solange es keine konkreten und rechtzeitigen Warnsignale gibt. Solche habe es im konkreten Sachverhalt für die Aufsichtsratsmitglieder nicht gegeben.

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Christian Lenz

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Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)