OGH zur Haftung des Banken-Aufsichtsrats

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz

Entscheidungsgegenstand waren Fragen zur schadenersatzrechtlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Spezialbank beim Portfolioaufbau eines Credit Default Swap Portfolios sowie bei Spezialtranskationen zwecks Verlustvermeidung von Bewertungen und Fehler in der Risiko- und Liquiditätsplanung.

Behauptet wurde, dass die Aufsichtsratsmitglieder den Abschluss der nachteiligen Finanzprodukte hätten unterbinden müssen. Ebenso hätten sie Überwachungspflichten im Zusammenhang mit den Spezialtransaktionen verletzt. Die beklagten Aufsichtsratsmitglieder entgegneten, dass sie ihrerseits nicht ausreichend mit relevanten Informationen versorgt worden seien, die jedoch zur Erkennung der (potenziellen) Schäden notwendig gewesen wären.

Der OGH entschied am 27.8.2024, 6 Ob 142/23k, dass ein gewissenhafter, durchschnittlich sorgfältiger Aufsichtsrat einer Bank ohne erkennbare Warnsignale nicht zu einer übermäßigen Kontrolle oder Anleitung der Geschäftsführung verpflichtet ist. Der Aufsichtsrat darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die ihm erstatteten Berichte des Vorstandes sowie Abschlussprüfers richtig sind. Er hat nur bei nicht schlüssigen Erläuterungen intensivere Nachforschungen anzustellen. Wenn die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens aufgrund mangelnder Informationen nicht erkennbar und zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Schaden nicht mehr abwendbar ist, kann der Aufsichtsrat hierfür nicht zur Haftung herangezogen werden.

 

Wien, 27.05.2025

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)