Potenzielle gerichtliche Strafbarkeit eines E-Mail-Reviews bei internen Untersuchungen

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Alexander Stücklberger, Paul Hecht, Constantin Lehner

In den letzten Jahren haben interne Untersuchungen als "privatisierte Strafverfolgung" auch in Österreich an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen dieser untersuchen vom Unternehmen eingesetzte Ermittler regelmäßig ua sowohl die physische als auch die digitale Kommunikation verdächtiger Mitarbeiter.

Neben arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei auch strafrechtliche Bestimmungen zu beachten, die ua den Schutz der Privatsphäre sowie des Brief- und Fernmeldegeheimnisses sicherstellen sollen. Bei Briefen geht die hL davon aus, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gerichtete, aber an die Arbeitsadresse versandte Briefe im Rahmen einer internen Untersuchung öffnen und lesen darf. Für E-Mails hingegen – die nicht § 118, sondern § 120 Abs 2a StGB unterliegen – soll es (allein) auf den intendierten Empfänger ankommen, was interne Untersuchungen praktisch unmöglich machen würde. Richtigerweise wird – wie in Deutschland – auf die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen abzustellen sein, um zu eruieren, wer befugt ist, vom Inhalt der Kommunikation Kenntnis zu nehmen.

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Das Team
Alexander Stücklberger
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Legal Tech
Alex ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie deren Führungskräften in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Er leitet interne Untersuchungen und berät Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen. Das renommierte Anwaltsranking Legal 500 führt Alex als "Rising Star" im Wirtschaftsstrafrecht.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2016)
Paul Hecht
Associate / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen
Paul ist seit 2024 Teil unseres Teams.

WU Wirtschaftsuniversität Wien (LL.M. 2022)


Constantin Lehner
Next Generation / Wirtschaftsstrafrecht