Die Europäische Kommission (“EK“) stellte am 24.3.2023 mit dem Retail Investment Strategy Package (“RISP“) eine weitreichende Reforminitiative vor, die den europäischen Finanzmarkt für Privatkunden transparenter und zugänglicher gestalten soll – mit einem klaren Fokus auf den Schutz von Kleinanlegern. Die angedachten Änderungen sind durchaus weitreichend, und umfassen etwa Anpassungen der Markets in Financial Instruments Directive II (“MiFID II“) und der Insurance Distribution Directive bzw Versicherungsvertriebsrichtlinie (“IDD“). Ob die EK die geplanten Ziele erreichen kann, wird derzeit von den betroffenen Marktteilnehmern und Branchenverbänden heftig disktutiert. Insbesondere die Regulierung von Anreizen steht bislang im Mittelpunkt der RISP-Debatte.
Diese Spannungen spiegeln sich in den Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebern und der EK wider, die seit der ersten Aufnahme der Triloggespräche im März 2025 immer wieder ins Stocken geraten sind. Auch im Rahmen des zuletzt Ende November 2025 stattgefundenen fünften Verhandlungstreffens konnte keine Einigung erzielt werden.
Die Schlüsselpunkte des RISP-Entwurfs im Fokus
Der RISP-Entwurf (“RISP-E“) sieht eine Reihe weitreichender Änderungen vor, die unter anderem die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Anlageberatung, die Produktüberwachung sowie die Regulierung von Provisionen und die Kostentransparenz betreffen. Als zentrale Streitpunkte des Entwurfs gelten die verschärften Anforderungen an das Handeln im besten Interesse des Kunden, die umfassendere Produktüberwachung und das (ursprünglich) diskutierte Provisionsverbot.
Zunächst führt der RISP-E einen neuen, drei-teiligen “Best-Interest-Test” ein, wonach Anlageberater drei kumulativ zu beachtende Kriterien erfüllen müssen, um im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln.
Zudem wird die Produktüberwachung mit einer Erweiterung des Produktgenehmigungsverfahrens für Hersteller und der Einführung eines Preisbildungsverfahrens für Hersteller und Vertreiber deutlich verschärft. Für Letzteres ist ein Abgleich mit ESMA-Referenzwerten vorgesehen.
Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Provisionsregulierung: Der RISP-E beabsichtigt, das im MiFID-Anwendungsbereich bereits bestehende partielle Provisionsverbot für die unabhängige Beratung und Portfolioverwaltung beizubehalten und ein zusätzliches partielles Provisionsverbot für sogenannte “execution-only” Geschäfte (also die Annahme und Übermittlung von Aufträgen von Kleinanlegern oder in deren Namen und die Ausführung von Aufträgen für Kleinanleger oder in deren Namen) einzuführen.
Hürde für den RISP-Entwurf: Rat und Parlament lehnen wesentliche Neuerungen ab
Rat und Parlament bemängeln, dass die angestrebten Änderungen zu komplizierten regulatorischen Anforderungen führen würden, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Flexibilität von Finanzdienstleistern beeinträchtigen könnten. Insbesondere das ursprünglich angedachte Provisionsverbot für Ausführungsgeschäfte wird als problematisch angesehen, da es möglicherweise negative Auswirkungen auf Kleinanleger hätte. Finanzdienstleister, die auf Provisionen angewiesen sind, müssten ihre Geschäftsmodelle anpassen oder sogar ganz einstellen, was zu einer Verdrängung bestimmter Dienstleistungen führen könnte. Auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich ausdrücklich gegen ein solches Provisionsverbot ausgesprochen.
In einem öffentlich nicht zugänglichen “non-paper” hat die EK sodann folgende Vereinfachungsvorschläge unterbreitet: Der geplante Best-Interest-Test soll mit der Eignungsprüfung kombiniert werden, wobei dieser neue kombinierte Test teilweise nicht auf die unabhängige Beratung anwendbar wäre. Bei der Produktüberwachung soll der Abgleich mit ESMA-Referenzwerten entfallen; im Gegenzug sollen Hersteller und Vertreiber das Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Produkte anhand von Vergleichsgruppen bewerten. Im Lichte der ablehnenden Haltung des Rates der EU und des EU-Parlaments wird die Idee eines Provisionsverbots für beratungsfreie Geschäfte verworfen. Stattdessen soll ein – vom Rat vorgeschlagener – “Anreiztest” zur Anwendung gelangen.
Ausblick
Trotz der zahlreichen Diskussionen und Vorschläge bleibt vieles im Zusammenhang mit dem RISP noch unklar und wenig konkretisiert. Es ist wohl bis zur nächsten Trilogverhandlung, die für den 17.12.2025 angesetzt ist, abzuwarten, wobei weiterhin offen bleibt, inwieweit die unterschiedlichen Positionen von Parlament, Rat und EK in den endgültigen Text des RISP Eingang finden werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen