Strafbares Verhalten in Unternehmen: Was tun?

Article • Compliance & Interne Untersuchungen von Christopher Schrank

Werden Gesetzesverstöße im Unternehmen bekannt, müssen diese untersucht und aufgearbeitet werden, um strafrechtliche Risiken abzuwenden oder zu minimieren.

Geschäftsführer wie auch Mitglieder des Vorstands unterliegen den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten, aus denen auch Untersuchungspflichten resultieren. Diese Untersuchungspflichten gelten vor allem dann, wenn es den Verdacht gibt, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit strafbar gehandelt haben.

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» Gibt es den Verdacht von Straftaten, muss die Geschäftsleitung handeln. «
Christopher Schrank
Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)