Die zentrale Frage: Ist die Bezeichnung “Dubai-Schokolade” für Produkte, die nicht in Dubai hergestellt wurden, zulässig?
Das Landgericht Köln hat bereits entschieden, dass der Eindruck, die Schokolade stamme aus Dubai, irreführend sein kann. Dies führte zu einer einstweiligen Verfügung gegen Aldi Süd und einem Verkaufsstopp für “Alyan Dubai Handmade Chocolate”.
Die Unsicherheit betrifft auch österreichische Hersteller, da es hierzulande noch keine klare Entscheidung gibt. Das Markenschutzgesetz verbietet irreführende Bezeichnungen, und Beispiele aus der Lebensmittelbranche zeigen die rechtlichen Grenzen der Verwendung von Herkunftsangaben auf. Ob “Dubai-Schokolade” als Herkunftsbezeichnung gilt, ist in Österreich noch offen. Die Wahrnehmung der Verbraucher:innen spielt eine entscheidende Rolle. Klar ist jedoch, dass der Begriff allein nicht markenrechtlich schutzfähig ist.
Dieser Fall verdeutlicht, dass die Rechtslage oft komplex ist. Bis eine Entscheidung fällt, ist Vorsicht geboten.
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