Deshalb setzt sich der Beitrag bloß mit einem Themenkreis auseinander, der die zu bewältigenden methodischen “Probleme” veranschaulicht, nämlich mit der rechtsformübergreifenden Umgründung von FlexCos. Sieht man von den Bestimmungen zur Umwandlung (§§ 25 f FexKapGG) ab, verrät das Gesetz hierzu nur wenig und lässt so die Verschmelzung und Spaltung unbesprochen.
Den ganzen Beitrag von Lukas Berghuber zur FlexCo finden Sie in der aktuellen Ausgabe der RdW oder hier.