Deshalb setzt sich der Beitrag bloß mit einem Themenkreis auseinander, der die zu bewältigenden methodischen “Probleme” veranschaulicht, nämlich mit der rechtsformübergreifenden Umgründung von FlexCos. Sieht man von den Bestimmungen zur Umwandlung (§§ 25 f FexKapGG) ab, verrät das Gesetz hierzu nur wenig und lässt so die Verschmelzung und Spaltung unbesprochen.
Den ganzen Beitrag von Lukas Berghuber zur FlexCo finden Sie in der aktuellen Ausgabe der RdW oder hier.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen