„Unternehmen müssen vorsichtig sein, wie sie werben“: Diese Schlussfolgerung zieht Nina Sterzl, Rechtsanwältin in Wien, aus dem jüngsten Urteil gegen Adidas. Das Landgericht im deutschen Nürnberg-Fürth untersagte dem Sportartikelhersteller, mit dem pauschalen Slogan zu werben, dass man im Jahr 2050 klimaneutral sei. Die deutsche Umwelthilfe hatte die Klage angestrengt und Recht bekommen. Es war übrigens lediglich ein Satz auf der Adidas-Website, der beanstandet wurde.
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