Die Agentur war bereits ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der ihr Konstrukt als teils verfassungswidrig einstufte. Vieles deutet daraufhin, dass sie den VfGH auch nach ihrem Ende noch beschäftigen wird. Die nähere Zukunft der COFAG ist so weit geklärt.
Laut Parlamentsbeschluss wandern all ihre Aufgaben ab 1. August zurück zum Bund bzw. zum Finanzministerium (BFM). Das bedeutet auch: Ab August müssen klagende Betriebe sämtliche neue Verfahren, die sie sonst gegen die COFAG geführt hätten, gegen den Bund führen.
Den ganzen Artikel finden Sie im Kurier vom 4. Juli 2024 oder hier.
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