In ihrem aktuellen Gastkommentar im KURIER erläutert Rechtsanwältin Johanna Hauer die möglichen Auswirkungen der neuen OGH-Entscheidung zu Wertsicherungsklauseln in Dauerschuldverhältnissen. Die Entscheidung stellt klar, dass Wertsicherungsklauseln in langfristigen Verträgen grundsätzlich zulässig sind.
Den ganzen Beitrag finden Sie hier.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen