Auf EU-Ebene:
Am 8. Dezember 2024 sind die überarbeiteten Regelungen zur Unionsgeschmacksmuster-Verordnung und zur Design-Richtlinie in Kraft getreten. Die Reform bringt einige spannende Änderungen mit sich:
Frist zur nationalen Umsetzung: EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, haben bis zum 9. Dezember 2027 Zeit, die Neuerungen in nationales Recht zu überführen.
Auf internationaler Ebene:
Auch global nimmt die Harmonisierung des Designrechts Fahrt auf. Ziel ist es, die Anmeldung von Designs weltweit zu vereinfachen. Ein wichtiger Meilenstein wurde am 22. November 2024 auf der Riyadh-Konferenz erreicht:
Was bleibt offen? Die konkrete Umsetzung und die praktischen Auswirkungen des internationalen Vertrags werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen.
Diese Entwicklungen markieren einen bedeutenden Schritt für Innovatoren und Unternehmen, um ihre kreativen Leistungen besser zu schützen – sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.