Wie Opfer von Kartellen zu ihrem Recht kommen

Article • Prozessführung von Patrick Mittlböck, Nina Sterzl

Wettbewerbswidrige Absprachen wie zuletzt mutmaßlich im Müllkartell sind nicht nur verboten, sondern können die beteiligten Unternehmen auch teuer zu stehen kommen.

In letzter Zeit wurden zahlreiche Kartelle in verschiedenen Branchen aufgedeckt von der Bauwirtschaft über die Bierbranche bis hin zur Abfallwirtschaft. Neben den negativen Auswirkungen auf den freien Wettbewerb eint diese Kartelle der Umstand, dass dadurch Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wie Gemeinden durchaus beträchtliche Schäden entstanden sind.

Den ganzen Beitrag finden Sie in der Presse vom 30.09.2024 oder hier.

Das Team
Patrick Mittlböck
Attorney at Law / Gaming & Entertainment, Prozessführung
Patrick ist Berater und Prozessvertreter von Unternehmen und Entscheidungsträgern bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Sein Schwerpunkt dabei liegt in der Prozessführung im Wirtschaftsrecht sowie Gaming & Entertainment Bereich.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2016)
Nina Sterzl
Attorney at Law / Gaming & Entertainment, Prozessführung
Nina berät Unternehmen und Entscheidungsträger:innen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie Gaming & Entertainment. Ihr Schwerpunkt liegt in der Führung komplexer Zivilverfahren (vordinglich im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Persönlichkeitsrechte, Gaming und in liegenschaftsbezogenen Auseinandersetzungen). Sie unterstützt Unternehmen auch bei der Umsetzung von neuen Werbekonzepten, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeitswerbung.

Universität Salzburg, rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iuris 2012)
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Prozessführung
Karriere bei BRANDL TALOS: Nina Sterzl und Johanna Hauer verstärken als Rechtsanwältinnen das Litigation Team
Press release • Prozessführung von Johanna Hauer, Nina Sterzl
Mag. Nina Sterzl (36) und Mag. Johanna Hauer (30) erweitern das Team von BRANDL TALOS als Rechtsanwältinnen in den Bereichen Prozessführung sowie Gaming & Entertainment.
OGH 25.6.2024, 4 Ob 113/24g: Kündigung bei Nichtbenutzung der Wohnung
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Die Kündigung eines Mietvertrags im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) darf nur aus wichtigen Gründen geschehen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der:die Mieter:in die Wohnräume nicht regelmäßig benutzt (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG). Wann hierfür der maßgebliche Zeitpunkt vorliegt, hatte Ende Juni der Oberste Gerichtshof ("OGH") zu beantworten.
OGH 9.7.2024, 10 Ob 29/24y: Sind (Miet-)Kaufoptionsverträge vom Anwendungsbereich des BTVG erfasst?
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Im Jahr 2020 schlossen der Beklagte und die Kläger:innen einen Mietvertrag und einen Optionsvertrag ab, der den Kläger:innen das Recht einräumte, eine sich im Bau befindliche Wohnung nach zehn Jahren Miete zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Für dieses Optionsrechts entrichteten die Kläger:innen vor Fertigstellung der Wohnung ein Optionsentgelt, das den Mindestwert in § 1 Abs 1 Bauträgervertragsgesetz (BTVG) überstieg. Der Beklagte unterließ es, das Optionsentgelt gemäß den Vorschriften des BTVG sicherzustellen.