Der Anfang Mai veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie sorgt wie erwartet für Diskussionen. Der Entwurf beinhaltet wesentliche Neuerungen, womit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche gegen Unternehmen (etwa mithilfe der neuen Abhilfeklage) in Zukunft effektiv durchsetzen werden können. Das neue System der Verbandsklagen bietet jedoch für Unternehmen nach wie vor Möglichkeiten, sich auch mit prozessualen Stolpersteinen zur Wehr zu setzen. Dies hat für Unternehmen meist den Vorteil, dass Vergleiche einfacher und tendenziell günstiger werden, je länger das Verfahren dauert.
Christian Lenz und Patrick Mittlböck erklären in ihrem Beitrag, wo Unternehmen bei ihrer Verteidigung ansetzen können.