Gewährleistung neu? Die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Warenkauf und digitalen Inhalten

Article • Gesellschaftsrecht & Transaktionen von Lukas Berghuber

Relativ knapp vor Ende der Umsetzungsfrist wurde nun ein erster Ministerialentwurf für das nationale Umsetzungsgesetz der Digitale-Inhalte-Richtlinie und Warenkauf-Richtlinie präsen-tiert. Dieser sieht – in enger Anlehnung an die europäischen Vorgaben – eine Erweiterung von Verbraucherrechten und ein separates Gewährleistungsregime vor.

Geplant sind neben der Einführung des neuen Verbrauchergewährleistungsgesetzes und einer Anpassung des Konsumentenschutzgesetzes auch Modifikationen außerhalb des business-to-customer (“B2C”) Bereichs.

 

Hintergrund

Die – bis zum 1.7.2021 ins nationale Recht umzusetzenden – Richtlinien RL 2019/770/EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen (”DIDL-RL”) sowie die Warenkauf-RL 2019/771/EU (”WK-RL”) sind Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und sollen erstmalig einen klaren Rechtsrahmen für Verträge mit digitalen Inhalten und – in Erweiterung der Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG – einen einheitlichen Standard für den grenzüberschreitenden Handel schaffen.

Die Umsetzung in Österreich soll durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (”GRUG”) erfolgen, welches kürzlich als Entwurf präsentiert wurde. Die Implementierung erfolgt hierbei in drei Schritten:

  • Einführung eines eigenen Gesetzes zur Umsetzung der zentralen Inhalte der DIDL-RL und WK-RL, welches den Titel Verbrauchergewährleistungsgesetz (”VGG”) trägt;
  • Anpassung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (”ABGB”) an bestimmte Inhalte der Richtlinie, die auch außerhalb des B2C-Bereichs sachgerecht erscheinen; sowie
  • Anpassung des Konsumentenschutzgesetzes (”KSchG”) an die Vorgaben der Richtlinien.

Anzuwenden sind die nationalen Regelungen ab dem Jahresbeginn 2022.

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