Geplant sind neben der Einführung des neuen Verbrauchergewährleistungsgesetzes und einer Anpassung des Konsumentenschutzgesetzes auch Modifikationen außerhalb des business-to-customer (“B2C”) Bereichs.
Hintergrund
Die – bis zum 1.7.2021 ins nationale Recht umzusetzenden – Richtlinien RL 2019/770/EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen (”DIDL-RL”) sowie die Warenkauf-RL 2019/771/EU (”WK-RL”) sind Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und sollen erstmalig einen klaren Rechtsrahmen für Verträge mit digitalen Inhalten und – in Erweiterung der Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG – einen einheitlichen Standard für den grenzüberschreitenden Handel schaffen.
Die Umsetzung in Österreich soll durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (”GRUG”) erfolgen, welches kürzlich als Entwurf präsentiert wurde. Die Implementierung erfolgt hierbei in drei Schritten:
Anzuwenden sind die nationalen Regelungen ab dem Jahresbeginn 2022.
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