Man sieht sich (nicht) wieder

Article • Arbeitsrecht von Alexander Stücklberger

Sie bewerben sich, kommen zum Vorstellungsgespräch - aber melden sich dann nie wieder: "Job-Ghosting" wird dieses Verhalten genannt. Warum Bewerber so etwas machen und was die Konsequenzen sein können.

» Die feine englische Art ist es nicht, aber rechtlich bringt es keine Nachteile. Deswegen akzeptieren viele Arbeitgeber es einfach. Denn wenn man einen Dienstvertrag unterschreibt, ist meist ein Probemonat inkludiert. Innerhalb dieses Probemonats kann man das Dienstverhältnis jederzeit grundlos beenden. Ob man in der ersten Sekunde des Dienstverhältnisses kündigt oder gleich gar nicht kommt, macht da keinen Unterschied.  «
Alexander Stücklberger

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Das Team
Alexander Stücklberger
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Legal Tech
Alex ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie deren Führungskräften in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Er leitet interne Untersuchungen und berät Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen. Das renommierte Anwaltsranking Legal 500 führt Alex als "Rising Star" im Wirtschaftsstrafrecht.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2016)