Non Fungible Token (NFT) – Vom Kunstmarkt zum Wertpapier

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Non Fungible Token, kurz NFT, sind eine der neuesten Entwicklungen in der Welt der Krypto-Assets. Im Gegensatz zu traditionellen Kryptowährungen sind diese mit einem einzigartigen Vermögenswert verknüpft und nicht austauschbar.

Spätestens seit eine mit einem NFT verknüpfte, digitale Collage des US-amerikanischen Künstlers Beeple Anfang 2021 für 69 Millionen US-Dollar versteigert wurde, sind NFT einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. NFT sorgen dafür, dass unter unendlich vielen Kopien einer JPG-Datei nur eine als signiertes Original gelten kann. Die Echtheit der Dateien wird bei den meisten NFT durch das Verzeichnen auf der Blockchain der Krypto-Währung Ethereum abgesichert. Während Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum austauschbar (engl.: fungible) sind, fehlt NFT genau diese Eigenschaft.

Nutzen am Kunstmarkt

Das Verzeichnen auf der Blockchain führt dazu, dass jeder NFT vor Fälschung geschützt, unveränderbar und unzerstörbar ist. In der Praxis werden NFT virtuellen Gütern, insbesondere digitaler Kunst, wie ein Etikett zugeordnet. Das ermöglicht jederzeit die exakte Zuordnung zu einer Wallet, einer Art digitaler Geldbörse, und deren Inhaber. So lässt sich die Entstehungsgeschichte und Transaktionshistorie eines jeden Werkes eindeutig nachvollziehen. Das schafft absolute Sicherheit über die am Kunstmarkt so wichtige Echtheit und Provenienz eines Werkes.

Regulatorische Aspekte

Bislang ist noch ungeklärt, wie diese Token aus regulatorischer Perspektive einzuordnenden sind. Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht hat zu den Token noch keine Stellung bezogen. Mehr Klarheit dürfte jedoch die geplante Verordnung der EU über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA) bringen. Diese soll einheitliche Rahmenbedingungen für das Anbieten und Vermarkten von Kryptowerten schaffen. Die MiCA enthält eine sehr weite Definition des Begriffs ”Kryptowert”, die wohl auch die typische Ausprägung von NFT umfasst. Nach dem aktuellen Entwurf ist unter anderem für das Beraten, Verwahren und den Handel mit Kryptowerten eine Konzession erforderlich, ganz ähnlich wie das im Wertpapierbereich bereits gilt. Ab Inkrafttreten der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte könnten diese Leistungen somit eine Konzession der Finanzmarktaufsicht erfordern.

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