Trotz abgelaufener Umsetzungsfrist liegt bislang kein Gesetzesentwurf für die Umsetzung der VerbandsklagenRL in Österreich vor. Dieser Beitrag setzt sich mit der Offenlegung von Beweismitteln nach Art 18 der VerbandsklagenRL für Zivilverfahren auseinander und liefert eine Gegenüberstellung der bestehenden Regelungen in der ZPO mit jenen des KartG für Kartellschadenersatzverfahren. Im Lichte dieser bestehenden Regelungen wird anschließend eingeordnet, wie eine mögliche Umsetzung der Offenlegungspflichten gem Art 18 aussehen könnte.
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