Die drastischen Preissteigerungen sorgen für Aufsehen. Laut Schnellschätzung der Statistik Austria ist die Inflation im Juni auf 8,7 % gestiegen. Vergleichbare Werte werden auch aus Deutschland gemeldet. Der Finanzminister unseres großen Nachbarn schlägt Alarm: ”Die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale ist real.”
Auch aus rechtlicher Sicht ist das ein Problem. Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung zeitlich deutlich auseinanderfallen, sind besonders betroffen. Denn jener Vertragspartner, der in Vorleistung getreten ist, hat bei späterer Gegenleistung wegen des Währungsverfalls selbst deutlich weniger Kaufkraft. Ist deshalb eine Vertragsanpassung oder -auflösung möglich?
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