Abmahnwelle wegen Google Fonts: BRANDL TALOS bringt Musterklage ein und gibt Betroffenen Rat

Press release • IP & Datenschutz von Ernst Brandl, Raphael Toman

BRANDL TALOS bringt im Namen eines Mandanten eine Musterklage gegen Massenabmahnungen ein

In Österreich wurden erst kürzlich tausende Unternehmen mit einem Abmahnschreiben kontaktiert mit dem angeblichen Vorwurf eine Datenschutzverletzung begangen zu haben. Ausgangspunkt dafür ist der gängige Einsatz der Schrift von Google Fonts auf den Webseiten der Unternehmen.

 

Jener Anwalt, der solche Abmahnungen und Schadenersatzforderungen versendet, begründet dies damit, dass der Website-Betreiber durch das Einbetten von Google Fonts auf der Website die IP-Adresse der Besucherin an Google weitergeben habe. Durch diese Übertragung sei bei seiner Klientin ein Unwohlsein in Folge eines gefühlten Kontrollverlustes entstanden.

Dr. Raphael Toman ist Experte für Datenschutzrecht bei BRANDL TALOS und entwarnt. „Die Beklagte hat nicht belegt, dass ihre IP-Adresse tatsächlich an Google übertragen wurde. Eine Übertragung ist somit nicht nachweislich eingetreten. Daher gibt es für ein aus dem ‚Kontrollverlust‘ resultierendes ‚Unwohlsein‘ und einen damit in Zusammenhang stehenden Schaden keine Tatsachengrundlage.“

Erschwerend kommt hinzu, dass die betreffende Website nicht selbst von der Klägerin besucht wurde, sondern mit Hilfe einer Crawler-Software. Es handelt sich hierbei um einen vollautomatisierten Prozess, der bewusst herbeigeführt wurde. Der Mandant klagt daher auf Feststellung, dass kein Schaden entstanden ist.

RA Toman rät dringend dazu, solche massenhaft versandten Schadenersatzansprüche zu ignorieren.

» Die Schadenersatzforderung und Unterlassung sind klar abzulehnen. Ein Eingriff in die Gefühlswelt muss, um juristisch relevant zu sein, ein Mindestmaß an persönlicher Beeinträchtigung erreichen – was wohl bei tausendfachem Besuch von Websiten mittels Software nicht der Fall sein wird. «
Dr. Raphael Toman

Dem Auskunftsbegehren ist aber wohl nachzukommen.

Dr. Ernst Brandl empfiehlt folgendes Vorgehen: „All jene Abgemahnten, die überlegen, den geforderten Betrag um des lieben Friedens willen zu bezahlen, sollten auf das laufende Verfahren verweisen und bis zur rechtskräftigen Entscheidung einmal nicht bezahlen.“ Die Erklärung, einstweilen nicht bezahlen zu wollen, könnte mit der verpflichtend zu erteilenden Antwort auf das datenschutzrechtliche Auskunftsbegehren an den „Abmahnanwalt“ übermittelt werden.

Das Team
Ernst Brandl
Of Counsel / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Legal Tech
Ernst Brandl gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Thomas Talos. Ernst Brandl ist Mitherausgeber des Kommentars zum Wertpapieraufsichtsgesetz und (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. Iur. 1990, Dr. iur. 1993)
The University of Chicago, The Law School (LL.M. 1991)
Harvard University Graduate School of Business Administration (M.B.A. 1995)
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)