Der Ausweg kann ein außergerichtlicher Ausgleich sein, oft wird das aber von Sozialversicherungen verhindert. Außergerichtliche Ausgleiche sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Schuldnern und ihren Gläubigern. Ziel ist die nachhaltige Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit. Gegenüber dem gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren hat der Ausgleich wesentliche Vorteile. Gerade seine Diskretion und Flexibilität werden geschätzt. Es sind weder gesetzliche Mindestquoten noch Zahlungsfristen einzuhalten, zudem spart er Kosten. Der Ausweg kann ein außergerichtlicher Ausgleich sein, oft wird das aber von Sozialversicherungen verhindert. Den ganzen Artikel finden Sie in der Printausgabe des Standard vom 03.10.2022.
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