Die Pauschalreiserichtlinie sieht in Art 12 Abs 2 vor, dass Reisende ohne Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten können, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort vorherrschen, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt nicht nur vor, wenn feststeht, dass die Durchführung der Reise nicht möglich ist oder zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit des Reisenden führt.
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