Commerzialbank: Landesgericht Wien macht den Weg zum Verfassungsgerichtshof frei

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Ernst Brandl, Raphael Toman

In der Sache Sparer:innen gegen die Republik wegen Versäumnissen der Finanzmarktaufsicht hat das Landesgericht Wien die Klage einer Sparerin unter Berufung auf den Haftungsausschluss des § 3 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - wie schon von der Richterin in der mündlichen Verhandlung angekündigt - abgewiesen. Im Unterschied zu den Vertretern der Sparerin hatte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die anzuwendende Rechtsvorschrift.

» Wir werden nun gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig damit einen Parteienantrag auf Normenkontrolle an den Verfassungsgerichtshof richten, um die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG prüfen zu lassen. Für den Fall, dass der VfGH die angefochtene Bestimmung aufhebt, geht es beim Landesgericht für Zivilrechtssachen weiter. «
Ernst Brandl & Raphael Toman
» Jeder Unternehmer, der in unserem Land einen Schaden anrichtet, hat diesen zu ersetzen. Nur für die Finanzmarktaufsicht hat sich der Bund mit dem angewendeten FMABG eine Ausnahme geschaffen – für Fehlleistungen der Aufsicht soll die Republik Sparerinnen gegenüber nicht haften. Eine solche Regelung hat – wenig überraschend – Auswirkungen auf die Qualität der Aufsichtstätigkeit. Stellen wir uns das einmal umgelegt auf den Bau eines Hauses vor: wollen Sie in einem Haus wohnen, das ein Baumeister gebaut hat, der schon vor Aufnahme seiner Tätigkeit wusste, dass er für eigene Fehler und Fehler von Erfüllungsgehilfen, egal wie gravierend die sein mögen, nicht haften muss? Ich jedenfalls nicht. «
Ernst Brandl
Das Team
Ernst Brandl
Of Counsel / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Legal Tech
Ernst Brandl gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Thomas Talos. Ernst Brandl ist Mitherausgeber des Kommentars zum Wertpapieraufsichtsgesetz und (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. Iur. 1990, Dr. iur. 1993)
The University of Chicago, The Law School (LL.M. 1991)
Harvard University Graduate School of Business Administration (M.B.A. 1995)
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Latest insights zu
Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht
Rechtsmissbräuchlicher Rücktritt vom Maklervertrag?
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Das im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ("FAGG") geregelte 14-tägige Rücktrittsrecht ist regelmäßig auch auf Maklerverträge anzuwenden. Der Oberste Gerichtshof ("OGH") musste dazu beurteilen, ob das Ausüben dieses Rücktrittsrecht vom Maklervertrag durch potenzielle Käufer einer Immobilie rechtsmissbräuchlich sein kann.
Vorläufige Einigung über EU-Geldwäsche-Package
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Der Rat und das Parlament haben am 17.1.2024 eine vorläufige Einigung über die EU-Geldwäsche-Verordnung ("AMLR") und die sechste EU-Geldwäsche-Richtlinie ("AMLD6") erzielt. Zudem wurde am 12.2.2024 nach einem Kompromiss in den Trilogverhandlungen auch die endgültige Fassung der Verordnung zur Errichtung der europäischen Behörde ("AMLA") zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AMLA-VO") veröffentlicht.
Verjährungsfrist bei missbräuchlichen Klauseln: Erst ab Kenntnis
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Im Verbraucherrecht spielt die Kontrolle von AGB-Klauseln eine wichtige Rolle. So können in AGB verwendete Klauseln, die Verbrauchern gegenüber missbräuchlich oder intransparent sind, für nichtig erklärt werden. Das ergibt sich aus der Klausel-Richtline der Europäischen Union.