Commerzialbank: Landesgericht Wien macht den Weg zum Verfassungsgerichtshof frei

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Ernst Brandl, Raphael Toman

In der Sache Sparer:innen gegen die Republik wegen Versäumnissen der Finanzmarktaufsicht hat das Landesgericht Wien die Klage einer Sparerin unter Berufung auf den Haftungsausschluss des § 3 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - wie schon von der Richterin in der mündlichen Verhandlung angekündigt - abgewiesen. Im Unterschied zu den Vertretern der Sparerin hatte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die anzuwendende Rechtsvorschrift.

» Wir werden nun gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig damit einen Parteienantrag auf Normenkontrolle an den Verfassungsgerichtshof richten, um die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG prüfen zu lassen. Für den Fall, dass der VfGH die angefochtene Bestimmung aufhebt, geht es beim Landesgericht für Zivilrechtssachen weiter. «
Ernst Brandl & Raphael Toman
» Jeder Unternehmer, der in unserem Land einen Schaden anrichtet, hat diesen zu ersetzen. Nur für die Finanzmarktaufsicht hat sich der Bund mit dem angewendeten FMABG eine Ausnahme geschaffen – für Fehlleistungen der Aufsicht soll die Republik Sparerinnen gegenüber nicht haften. Eine solche Regelung hat – wenig überraschend – Auswirkungen auf die Qualität der Aufsichtstätigkeit. Stellen wir uns das einmal umgelegt auf den Bau eines Hauses vor: wollen Sie in einem Haus wohnen, das ein Baumeister gebaut hat, der schon vor Aufnahme seiner Tätigkeit wusste, dass er für eigene Fehler und Fehler von Erfüllungsgehilfen, egal wie gravierend die sein mögen, nicht haften muss? Ich jedenfalls nicht. «
Ernst Brandl
Das Team
Ernst Brandl
Of Counsel / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Legal Tech
Ernst Brandl gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Thomas Talos. Ernst Brandl ist Mitherausgeber des Kommentars zum Wertpapieraufsichtsgesetz und (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. Iur. 1990, Dr. iur. 1993)
The University of Chicago, The Law School (LL.M. 1991)
Harvard University Graduate School of Business Administration (M.B.A. 1995)
Raphael Toman
Associated Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowährungen. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Latest insights zu
Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht
Bargeld adieu? Der digitale Euro steht in den Startlöchern
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Fabian Schinerl, Klemens Achleitner
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einführung eines digitalen Euros vorgestellt. Damit soll eine international wettbewerbsfähige Währung geschaffen werden. Viele Punkte bleiben dabei aber vorerst offen. Im Folgenden ein erster Überblick.
EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers erlassen
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Die EU hat in den letzten Jahren beispiellose Schritte unternommen, um die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen - auch den Krypto-Bereich erwartet eine neue Anti-Geldwäsche-Regulierung. Die am 16.5.2023 angenommene Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers soll dem Missbrauch von Kryptowährungen für Geldwäschezwecke entgegenwirken.
Kein Schadenersatzanspruch bei bloßem Verstoß gegen die DSGVO
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Bei Verstößen gegen die DSGVO können Aufsichtsbehörden Strafen in Millionen-höhe verhängen. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche geltend machen. Welche Voraussetzungen das sind, stellt der Europäische Gerichtshof ("EuGH") in seiner aktuellen Entscheidung C-300/21 klar.