Die Whistleblower-Richtlinie aus 2019 (RL 2019/1937/EU) siehr einen Mindeststandard einheitlicher Regelungen für den Schutz von Hinweisgebern auf EU-Ebene vor. Mitgliedsstaaten haben demnach dafür zu sorgen, dass bei Rechtsträgern mit zumindest 50 Arbeitnehmenden potenziellen Hinweisgebern im beruflichen Umfeld sowohl interne als auch externe Meldekanäle für Hinweise zu Verfügung stehen. Diese sollen benutzt werden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
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