Das neue Hinweisgeberschutzgestz und seine Bedeutung im Finanzstrafrecht

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Christopher Schrank

Seit kurzem liegt der Ministerialentwurf des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) vor, mit dem die überfällige Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie aus 2019 nachgeholt wird. Mit dem neuen Gesetz soll Hinweisgebern künfitg mehr Schutz - insbesondere vor Repressalien - gewährt werden. Wenngleich dies auf den ersten Blick nicht erlichtlich ist, unterliegen auch Meldungen über Finanzstrafdelikte dem Schutz des HSchG.

Die Whistleblower-Richtlinie aus 2019 (RL 2019/1937/EU) siehr einen Mindeststandard einheitlicher Regelungen für den Schutz von Hinweisgebern auf EU-Ebene vor. Mitgliedsstaaten haben demnach dafür zu sorgen, dass bei Rechtsträgern mit zumindest 50 Arbeitnehmenden potenziellen Hinweisgebern im beruflichen Umfeld sowohl interne als auch externe Meldekanäle für Hinweise zu Verfügung stehen. Diese sollen benutzt werden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

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Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)