Insbesondere die Modelle von Google und Facebook beruhen weitgehend rein auf der Erfassung von Daten. Die Lukrativität dieses Konzepts spiegelt sich in den Bilanzen wider: So hat etwa Meta Platforms Inc., der Mutterkonzern von Facebook, WhatsApp, Instagram und Co im Jahr 2021 einen Umsatz von 117,9 Mrd US-Dollar erzielt. Dass sich aufgrund der Digitalisierung vor allem aus dem Blickwinkel des Strafrechts durchaus gewisse Herausforderungen an die Praxis stellen, zeigen Graf/Lengauer in einem aktuellen Artikel gelungen auf. Dieser Beitrag greift diese Thematik weiterführend auf und soll dabei mithilfe dreier fiktiver Praxisbeispiele Lücken, aber auch bereits bestehende Lösungen aufzeigen.
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