Die Reichweite und Zulässigkeit der Sicherstellung und Auswertung digitaler Daten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde zuletzt unter dem Aspekt der “Handyauswertung” umfassend diskutiert und wird weitestgehend als de lege ferenda zu lösendes Problem erkannt. Das noch vor dieser Diskussion abgeschlossene Regierungsabkommen zwischen ÖVP und Grünen hat ein mit der schieren Reichweite der Sicherstellung digitaler Daten in Zusammenhang stehendes Thema – nämlich die Verwertung von Beweismitteln, deren Erlangung später als rechtswidrig erkannt wird – auf die Agenda gebracht.
Nach Ansicht der Autor:innen dieses Beitrags besteht bei unionsrechtskonformer Auslegung der StPO schon jetzt – und zu einem gewissen Grad gegen die bisherige Rechtsprechung des OGH – ein Vernichtungsverbot, das auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren greift, wenn eine erfolgte Sicherstellung nachträglich als rechtswidrig erkannt wird.
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