EU geht mit schärferen Regeln gegen Greenwashing bei Unternehmen vor

Article • Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory von Raphael Toman, Fabian Schinerl

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll dafür sorgen, dass Angaben über Nachhaltigkeit nicht nur PR sind. Für kleinere Firmen soll es Ausnahmen geben.

”Grüne” Anlageprodukte erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Investoren. Doch was genau als ”grün” bzw. ”nachhaltig” gilt, ist oft Auslegungssache. Deswegen hat sich die Europäische Union mit dem European Green Deal vorgenommen, hier für mehr Klarheit zu sorgen. Auch derzeit ist etwas Vorsicht geboten, wenn Produkte als ”grün” gekennzeichnet werden. Besonders euphorische Werbeaussagen können in Konflikt mit dem Lauterkeitsrecht geraten.

Den ganzen Artikel finden Sie hier.

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Fabian Schinerl
Legal Expert / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht