GmbH-Gründung aus der Quarantäne

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Das Elektronische Notariatsform–Gründungsgesetz ermöglicht eine Gründung von zu Hause. Nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten wird die digitale GmbH-Gründung in der Coronakrise immer beliebter.

In Zeiten von Social Distancing, Home-Office und Quarantänepflichten kommt es nicht selten vor, dass die Errichtung eines Notariatsaktes mit physischer Anwesenheit nicht möglich ist und somit kein Weg an einer rein digitalen Gründung vorbeiführt. Das Elektronische Notariatsform–Gründungsgesetz ist bereits seit 1.1.2019 in Kraft. Die damit einhergehenden Novellierungen des GmbH Gesetzes (GmbHG) und der Notariatsordnung schufen die Grundlage für eine digitale GmbH-Gründung ohne die zwingende physische Anwesenheit beim Notar.

Der nach § 4 Abs 3 GmbHG für die Gründung erforderliche Notariatsakt kann dadurch auch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit erfolgen. Dabei werden sämtliche Dokumente in einen vom Notar erstellten Online-Datenraum hochgeladen, zu welchem die Gründer nach erfolgter Identifikation Zugang erhalten. Während des gesamten Prozesses müssen alle Gründer entweder wie bisher physisch anwesend oder sowohl optisch als auch akustisch durch ein Videokonferenztool mit dem Notar in Echtzeit verbunden sein. Anstelle einer herkömmlichen Unterschrift tritt ans Ende des Notariatsaktes eine elektronische Signatur durch die Gründer.

 

Entwicklung in der Praxis

Der noch andauernde Weg aus der Krise und die in allen Bereichen steigende Akzeptanz von digitalen Lösungen lassen erwarten, dass die digitale GmbH-Gründung nicht nur ein vorübergehendes Phänomen der Coronakrise ist, sondern sich auch danach großer Beliebtheit erfreuen wird.