Haftungsrisiko: Vorsicht bei der Vermittlung von nachhaltigen Fonds

Article • Kapitalmarktrecht von Christian Lenz

Bei der Vermittlung von nachhaltigen Finanzprodukten sollten Vermögensberater vorsichtig sein. Vor allem das Thema Greenwashing birgt ­erhebliche rechtliche Risiken.

Die ökologische Nachhaltigkeit ist am Kapitalmarkt angekommen. Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen ihres ”Green Deals” zum Ziel gesetzt, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Projekte zu leiten. Solche ”grünen” Investitionen sollen Anleger in Zukunft verstärkt zur Verfügung stehen. Die Emittenten von Finanzprodukten wie auch deren Vermittler werden dafür gleichermaßen in die Pflicht genommen. Die EU trifft damit den Nerv der Zeit, wie eine aktuelle Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC zeigt. Demnach zählen bereits 44 Prozent der befragten Investoren die Verringerung von Treibhausgasemissionen zur Top-Priorität eines Unternehmens. 60 Prozent möchten, dass Firmen über ihre ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen informieren. Die Taxonomie-Verordnung bildet das Kernstück des Sustainable-Finance-Aktionsplans. Die an Finanzdienstleister gerichtete Verordnung und die dazu ergangenen technischen Bewertungskriterien sehen erstmals eine rechtliche Definition der ökologischen Nachhaltigkeit von Finanzinvestitionen vor.

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Das Team
Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)

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