Christian Lenz

Associated Partner

About Christian Lenz
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)

» He recognises the points that matter in court proceedings and is able to handle the variety of arguments and evidence excellently and prepare them convincingly for the court. He is also a tough negotiator in settlement talks. «
Chambers Europe
Working highlights
Vertretung mehrerer Versicherungsunternehmen in zahlreichen Verfahren wegen des Rücktritts von Lebensversicherungsverträgen
Vertretung einer Emittentin von Vorsorgeprodukten in mehr als 100 anhängigen Zivilverfahren
Österreichweite Vertretung zahlreicher internationaler Glücksspielunternehmen in zivilrechtlichen Haftungsverfahren
Vertretung der führenden Banken Österreichs wegen behaupteter Fehlberatung bei Vermittlung von Finanzinstrumenten
Vertretung mehrerer Kreditinstitute bei der gerichtlichen Abwehr von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit komplexen Derivatprodukten
Latest insights by
Christian Lenz
OGH 25.6.2024, 4 Ob 113/24g: Kündigung bei Nichtbenutzung der Wohnung
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Die Kündigung eines Mietvertrags im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) darf nur aus wichtigen Gründen geschehen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der:die Mieter:in die Wohnräume nicht regelmäßig benutzt (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG). Wann hierfür der maßgebliche Zeitpunkt vorliegt, hatte Ende Juni der Oberste Gerichtshof ("OGH") zu beantworten.
OGH 9.7.2024, 10 Ob 29/24y: Sind (Miet-)Kaufoptionsverträge vom Anwendungsbereich des BTVG erfasst?
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Im Jahr 2020 schlossen der Beklagte und die Kläger:innen einen Mietvertrag und einen Optionsvertrag ab, der den Kläger:innen das Recht einräumte, eine sich im Bau befindliche Wohnung nach zehn Jahren Miete zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Für dieses Optionsrechts entrichteten die Kläger:innen vor Fertigstellung der Wohnung ein Optionsentgelt, das den Mindestwert in § 1 Abs 1 Bauträgervertragsgesetz (BTVG) überstieg. Der Beklagte unterließ es, das Optionsentgelt gemäß den Vorschriften des BTVG sicherzustellen.
OGH 26.6.2024, 9 Ob 67/23b: Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Im Juni 2024 befasste sich der Oberste Gerichtshof ("OGH") mit der Frage, ob der Käufer eines grob mangelhaften Gebrauchtwagens sein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Vertragsauflösung behält, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag wegen Irrtums anficht.