Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht

Enabling success in the world of banking and finance

Der internationale Kapitalmarkt ist für Unternehmen ein komplexes Pflaster. Wir helfen unseren Mandant:innen dabei, in diesen unruhigen Gewässern die Untiefen des Finanzrechts sicher zu umschiffen.

Ob etablierte Bank, junges Fintech oder kapitalsuchendes Unternehmen, ob klassische Zahlungsmittel oder Kryptowährungen: Wer sich auf dem Finanzmarkt bewegt, steht vor speziellen Herausforderungen. Nationale und staatenübergreifende Regulierung, die ineinander verzahnt ist, europarechtliche Hürden, internationale Sanktionsmechanismen – die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Geschäftsmodell sind vielschichtig und erfordern einen hohen Grad an Detailwissen und Fachkenntnis.

Seit mehr als 20 Jahren unterstützt BRANDL TALOS österreichische und internationale Unternehmen dabei, am Finanzmarkt erfolgreich zu sein. Wir betreuen Konzessionsanträge, beraten beim Umgang mit der Wertpapieraufsicht, führen durch das Dickicht der Regulierung und sind schließlich im Fall des Falles auch bei Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts an ihrer Seite. Kurzum: Wir übernehmen als Anwält:innen die rechtlichen Herausforderungen, damit unsere Mandant:innen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können.

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Latest insights zu
Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht
Rechtsmissbräuchlicher Rücktritt vom Maklervertrag?
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Das im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ("FAGG") geregelte 14-tägige Rücktrittsrecht ist regelmäßig auch auf Maklerverträge anzuwenden. Der Oberste Gerichtshof ("OGH") musste dazu beurteilen, ob das Ausüben dieses Rücktrittsrecht vom Maklervertrag durch potenzielle Käufer einer Immobilie rechtsmissbräuchlich sein kann.
Vorläufige Einigung über EU-Geldwäsche-Package
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Der Rat und das Parlament haben am 17.1.2024 eine vorläufige Einigung über die EU-Geldwäsche-Verordnung ("AMLR") und die sechste EU-Geldwäsche-Richtlinie ("AMLD6") erzielt. Zudem wurde am 12.2.2024 nach einem Kompromiss in den Trilogverhandlungen auch die endgültige Fassung der Verordnung zur Errichtung der europäischen Behörde ("AMLA") zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AMLA-VO") veröffentlicht.
Verjährungsfrist bei missbräuchlichen Klauseln: Erst ab Kenntnis
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Im Verbraucherrecht spielt die Kontrolle von AGB-Klauseln eine wichtige Rolle. So können in AGB verwendete Klauseln, die Verbrauchern gegenüber missbräuchlich oder intransparent sind, für nichtig erklärt werden. Das ergibt sich aus der Klausel-Richtline der Europäischen Union.