Prozessführung

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through in the
court of law

Manchmal ist ein Prozess unvermeidlich. Wer recht hat, das entscheiden dann die Gerichte. Wir finden überzeugende Argumente und helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es so weit kommt.

Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu müssen, ist keine angenehme Sache, aber dennoch manchmal nötig. Wenn es Unstimmigkeiten mit Geschäftspartner:innen gibt oder Vereinbarungen nicht eingehalten werden, ist dieser Schritt oft der einzige Weg, um die eigenen Rechte zu schützen oder einen Konflikt zu lösen.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Ansprüche vor Zivilgerichten durchzusetzen und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden oder auszuräumen. Ob Banken-, Versicherungs-, Gesellschafts- oder Glücksspielrecht, wir sind seit vielen Jahren an der Rechtsfindung bis hin zu den Höchstgerichten beteiligt. Die größten Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Österreichs sowie international tätige Unternehmen zählen zu unserem Klientenkreis. Unser tiefgreifendes Verständnis für komplexe Branchen, unsere juristische Fachkenntnis und die langjährige Erfahrung im Umgang mit den Gerichten und den Medien kommen unseren Mandant:innen dabei zugute.

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Latest insights zu
Prozessführung
OGH 15.3.2023, 3 Ob 10/23a: Haftung für Fehlfunktion einer automatischen Tür
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Im vorliegenden Fall, mit dem sich der Oberste Gerichtshof ("OGH") zu befassen hatte, verletzte sich eine Kundin beim Betreten eines Geschäftslokals. Aufgrund einer Fehlfunktion schloss die automatische Eingangstür des Geschäftsinhabers gerade während die Frau das Geschäft betrat. Ehe sie darauf reagieren konnte, wurde sie von den Türflügeln getroffen und kam zu Sturz. Daraufhin klagte sie den Geschäftsinhaber auf rund 10.000 Euro Schadenersatz.
OGH 16.2.2023, 9 Ob 102/22y: Rücktrittsrecht beim Maklervertrag
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Das 14-tägige Rücktrittsrecht beim Abschluss von Online-Geschäften ist allgemein bekannt. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht nur bei Geschäften, die mittels Fernabsatz (zB Internet) zustande gekommen sind, sondern erstreckt sich auch auf solche, die außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen wurden. Regelmäßig sind daher auch Maklerverträge erfasst. Unlängst hatte der Oberste Gerichtshof ("OGH") zu beurteilen, ob ein von Kaufinteressenten erklärter Rücktritt vom Maklervertrag zulässig ist.
OGH 6.3.2023, 5 Ob 131/22h: Zum Leistungsverweigerungsrecht im Werkvertag
Article • Prozessführung von Christian Lenz
Das im Zivilrecht verankerte "Zug-um-Zug-Prinzip" nach § 1052 ABGB ist grundsätzlich ein intuitives Konzept – wer seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt, hat (noch) keinen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung. Ob ein Vertragsteil jedoch ein berechtigtes Leistungsverweigerungs-recht hat, ist einzelfallabhängig und nicht immer eindeutig zu beantworten. Mit einem derartigen Fall beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich.