Wenn Aufsichtsbehörden aus heiterem Himmel vorstellig werden und Einschau in Akten und Zutritt zu versperrten Geschäftsräumlichkeiten verlangen, sorgt das meist für große Aufregung und Verunsicherung unter den anwesenden Mitarbeiter:innen. Doch welche Mittel dürfen die Behörden bei der Ausübung dieser Rechte anwenden? Dürfen sie sich die erforderlichen Informationen gar mit Zwang verschaffen? Einen Überblick zum Thema geben Raphael Toman und Florian Hieslmayr.
Den ganzen Artikel finden Sie hier oder in der Heftausgabe 1/2024 von Fonds Professionell ab Seite 264.
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