Kryptowerte zwischen WAG 2018 und MiCAR

Article • Kapitalmarktrecht von Raphael Toman, Fabian Schinerl

Kryptowerte sind mittlerweile aus vielen Anlegerportfolios nicht mehr wegzudenken. Eine aktuelle Studie der Europäischen Zentralbank legt nahe, dass rund 10% der europäischen Haushalte Kryptowährungen halten.

Es war daher nur eine Frage der Zeit – und folgt einem derzeit weltweiten Trend -, dass auch die Europäische Union beschlossen hat, legislative Schrittezu setzen. Am 5. Oktober 2022 wurde das Ergebnis des informellen Trilogs aus Europäischer Kommission, Parlament und Rat präsentiert (”MiCAR-E”). Auch wenn der Entwurf noch vom Europäischen Parlament angenommen werden muss, ist davon auszugehen, dass es sich um den finalen Text handelt. Der folgende Aufsatz gibt einen ersten Einblick in dessen regulatorische Anforderungen und versucht Kryptowerte nach dem MiCAR-E von Finanzinstrumenten nach dem WAG 2018 abzugrenzen.

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Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Fabian Schinerl
Legal Expert / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht
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